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Berufsrecht

Die Berufsbezeichnung Architekt wird nach Maßgabe des Schleswig-Holsteinischen Architekten- und Ingenieurkammerngesetz und des Baukammerngesetz des Landes NRW verliehen.

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen ergeben sich aus:

  • dem Schleswig-Holsteinischen Architekten- und Ingenieurkammergesetz, einsehbar unter www.aik-sh.de
  • der Satzung der Architektenkammer NRW, einsehbar unter www.aknw.de
  • aus der Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI), einsehbar unter www.hoai.de